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5.1. Packet Forwarding (Paketweiterleitung)

5.1. Packet Forwarding (Paketweiterleitung)

Ein Router, der ein IP-Datagramm mit einer quellenspezifischen Zieladresse empfängt, MUSS (MUST) dieses stillschweigend verwerfen, es sei denn, ein benachbarter Host oder Router hat den Wunsch mitgeteilt, Pakete zu empfangen, die von dieser Quelle an die Zieladresse des empfangenen Pakets gesendet werden.