4.2.1. DNS64
DNS64-Resolver synthetisieren Antworten auf AAAA-Abfragen für Namen, die nur einen A-Eintrag besitzen (Abschnitt 5.1.7 von [RFC6147]). SVCB-fähige DNS64-Resolver SOLLTEN dieselbe Syntheselogik anwenden, wenn sie AAAA-Einträge für den TargetName auflösen, um sie in den Additional-Abschnitt aufzunehmen (Schritt 2 in Abschnitt 4.2), und KÖNNEN die A-Einträge aus diesem Abschnitt weglassen.
DNS64-Resolver DÜRFEN die AAAA-Syntheselogik NICHT auf die IP-Hinweise in den SvcParams übertragen (Abschnitt 7.3). Das Ändern der IP-Hinweise würde die DNSSEC-Validierung für den SVCB-Eintrag brechen und die Leistung nicht verbessern, wenn die obige Empfehlung umgesetzt wird.