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9.3. Nachträgliche Registrierungen

Gelegentlich wird die IETF darauf aufmerksam, dass ein nicht zugewiesener Wert aus einem Namensraum im Internet verwendet wird oder dass ein zugewiesener Wert für einen anderen Zweck verwendet wird, als er registriert wurde. Die IETF duldet solchen Missbrauch nicht; Verfahren der in diesem Dokument beschriebenen Art müssen auf solche Fälle angewendet werden, und es ist möglicherweise nicht immer möglich, den gewünschten Wert formal zuzuweisen. In Ermangelung gegenteiliger Spezifikationen dürfen Werte nur mit Zustimmung des ursprünglichen Zessionars (wenn möglich) und unter gebührender Berücksichtigung der Auswirkungen einer solchen Neuzuweisung für einen anderen Zweck neu zugewiesen werden. In Fällen wahrscheinlicher Kontroversen wird eine Konsultation mit der IESG empfohlen.

Dies ist Teil des Grundes für den Rat in Abschnitt 3.1 über die Verwendung von Platzhalterwerten wie "TBD1" während der Dokumententwicklung: Probleme werden häufig durch die offene Verwendung nicht registrierter Werte nach Ergebnissen aus gut gemeinten frühen Implementierungen verursacht, bei denen die Implementierungen die Verwendung von Entwicklungs-Code-Punkten beibehielten, die nie zu einer endgültigen IANA-Zuweisung führten.