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8. Geistiges Eigentum

Die IETF nimmt keine Stellung zur Gültigkeit oder zum Umfang von geistigem Eigentum oder anderen Rechten, die als relevant für die Implementierung oder Nutzung der in diesem Dokument beschriebenen Technologie geltend gemacht werden könnten, noch dazu, inwieweit eine Lizenz unter solchen Rechten verfügbar sein könnte oder nicht; sie stellt auch nicht dar, dass sie irgendwelche Anstrengungen unternommen hat, solche Rechte zu identifizieren. Informationen über die Verfahren der IETF in Bezug auf Rechte an Standards-Track- und standardsbezogener Dokumentation finden Sie in BCP-11.

Kopien von Rechteerklärungen, die zur Veröffentlichung bereitgestellt wurden, und alle Zusicherungen von verfügbar zu machenden Lizenzen oder das Ergebnis eines Versuchs, eine allgemeine Lizenz oder Erlaubnis für die Nutzung solcher Eigentumsrechte durch Implementierer oder Nutzer dieser Spezifikation zu erhalten, können vom IETF-Sekretariat bezogen werden.

Die IETF lädt jede interessierte Partei ein, ihre Aufmerksamkeit auf Urheberrechte, Patente oder Patentanmeldungen oder andere Eigentumsrechte zu lenken, die Technologie abdecken könnten, die zur Umsetzung dieses Standards erforderlich sein könnte. Bitte richten Sie die Informationen an den Executive Director der IETF.