3. Internet-Standardspezifikationen (Internet Standard Specifications)
Spezifikationen, die dem Internet-Standardisierungsprozess unterliegen, fallen in zwei Kategorien: Technische Spezifikationen (Technical Specification, TS) und Anwendbarkeitserklärungen (Applicability Statement, AS).
3.1 Technische Spezifikation (Technical Specification, TS)
Eine technische Spezifikation ist jede Beschreibung eines Protokolls, Dienstes, Verfahrens, einer Konvention oder eines Formats. Sie kann alle relevanten Aspekte ihres Themas vollständig beschreiben oder einen oder mehrere Parameter oder Optionen unspezifiziert lassen. Eine technische Spezifikation kann völlig eigenständig sein oder den Inhalt anderer Spezifikationen (die möglicherweise Internet-Standards sind oder auch nicht) durch Verweis einbeziehen.
Eine technische Spezifikation sollte eine Erklärung ihres Umfangs und der allgemeinen Absicht der Verwendung (Anwendbarkeitsbereich) enthalten. Daher sollte eine technische Spezifikation, die von Natur aus auf einen bestimmten Kontext beschränkt ist, eine Erklärung zu diesem Effekt enthalten. Eine technische Spezifikation spezifiziert jedoch nicht die Anforderungen an ihre Verwendung im Internet; diese Anforderungen hängen von dem spezifischen Kontext ab, in dem technische Spezifikationen von verschiedenen Systemkonfigurationen eingebunden werden, die durch Anwendbarkeitserklärungen definiert werden.
3.2 Anwendbarkeitserklärung (Applicability Statement, AS)
Eine Anwendbarkeitserklärung spezifiziert, wie und unter welchen Umständen eine oder mehrere technische Spezifikationen angewendet werden können, um eine bestimmte Internet-Fähigkeit zu unterstützen. Eine Anwendbarkeitserklärung kann die Verwendung technischer Spezifikationen spezifizieren, die keine Internet-Standards sind, wie in Abschnitt 7 beschrieben.
Eine Anwendbarkeitserklärung identifiziert die relevanten technischen Spezifikationen und die spezifische Art und Weise, wie sie kombiniert werden sollen, und kann auch spezifische Werte oder Bereiche von Parametern technischer Spezifikationen oder technischer Spezifikationsprotokollteilfunktionen angeben, die implementiert werden müssen. Eine Anwendbarkeitserklärung spezifiziert auch die Umstände, unter denen die Verwendung bestimmter technischer Spezifikationen erforderlich, empfohlen oder optional ist (siehe Abschnitt 3.3).
Eine Anwendbarkeitserklärung kann die spezifische Verwendung technischer Spezifikationen in einem eingeschränkten "Anwendbarkeitsbereich" beschreiben, wie z.B. Internet-Router, Terminal-Server, Internet-Systeme mit Ethernet-Schnittstellen oder Datagram-basierte Datenbankserver.
Die breiteste Art der Anwendbarkeitserklärung ist eine umfassende Konformitätsspezifikation für eine bestimmte Klasse von Internet-Systemen, die üblicherweise als "Requirements-Dokument" bezeichnet wird, wie z.B. für Internet-Router oder Internet-Hosts.
Eine Anwendbarkeitserklärung darf im Standards Track keine höhere Reifestufe haben als jede Standards Track technische Spezifikation, auf der die Anwendbarkeitserklärung basiert (siehe Abschnitt 4.1). Zum Beispiel kann eine technische Spezifikation auf Draft Standard-Ebene von einer Anwendbarkeitserklärung auf Proposed Standard- oder Draft Standard-Ebene referenziert werden, aber nicht von einer Anwendbarkeitserklärung auf Standard-Ebene.
3.3 Anforderungsebenen (Requirement Levels)
Eine Anwendbarkeitserklärung sollte eine der folgenden "Anforderungsebenen" auf jede von ihr referenzierte technische Spezifikation anwenden:
(a) Erforderlich (Required): Um minimale Konformität zu implementieren, muss die von der Anwendbarkeitserklärung spezifizierte referenzierte technische Spezifikation implementiert werden. Zum Beispiel müssen alle Internet-Systeme, die die TCP/IP-Protokollfamilie verwenden, IP und ICMP implementieren.
(b) Empfohlen (Recommended): Obwohl die Implementierung der referenzierten technischen Spezifikation für minimale Konformität nicht erforderlich ist, zeigen Erfahrung und/oder allgemein anerkannte technische Weisheit ihre Wünschbarkeit im Anwendbarkeitsbereich der Anwendbarkeitserklärung. Anbieter werden dringend ermutigt, die Funktionen, Merkmale und Protokolle empfohlener technischer Spezifikationen in ihre Produkte aufzunehmen und sollten sie nur auslassen, wenn dies in besonderen Umständen gerechtfertigt ist. Zum Beispiel sollten alle Systeme, die von Fernzugriff profitieren würden, das TELNET-Protokoll implementieren.
(c) Wahlweise (Elective): Die Implementierung der referenzierten technischen Spezifikation ist im Anwendbarkeitsbereich der Anwendbarkeitserklärung optional; das heißt, die Anwendbarkeitserklärung schafft keine eindeutige Notwendigkeit, diese technische Spezifikation anzuwenden. Ein bestimmter Anbieter kann jedoch entscheiden, sie zu implementieren, oder ein bestimmter Benutzer kann entscheiden, dass sie in einer bestimmten Umgebung erforderlich ist. Zum Beispiel kann in einer Umgebung, die DECNET-Protokolle verwendet, das DECNET MIB als wertvoll angesehen werden.
Wie in Abschnitt 4.1 beschrieben, befinden sich einige technische Spezifikationen nicht im Standards Track oder wurden aus dem Standards Track entfernt, daher sind sie nicht erforderlich, empfohlen oder optional. Für diese technischen Spezifikationen gibt es zwei zusätzliche "Anforderungsebenen"-Bezeichnungen:
(d) Begrenzte Verwendung (Limited Use): Die technische Spezifikation wird als nur für begrenzte oder einzigartige Situationen geeignet angesehen. Zum Beispiel sollte die Verwendung eines Protokolls mit der Bezeichnung "Experimental" in der Regel auf diejenigen beschränkt sein, die aktiv am Experiment teilnehmen.
(e) Nicht empfohlen (Not Recommended): Technische Spezifikationen, die als nicht für den allgemeinen Gebrauch geeignet angesehen werden, werden als "Nicht empfohlen" markiert. Dies kann auf begrenzte Funktionalität, spezialisierte Natur oder historischen Status zurückzuführen sein.
Obwohl technische Spezifikationen und Anwendbarkeitserklärungen konzeptionell getrennt sind, kann ein Standards Track-Dokument in der Praxis eine Anwendbarkeitserklärung und eine oder mehrere zugehörige technische Spezifikationen kombinieren. Zum Beispiel enthält eine technische Spezifikation, die speziell für einen bestimmten Anwendbarkeitsbereich entwickelt wurde (z.B. für Mail-Server-Hosts), in der Regel alle relevanten Anwendbarkeitserklärungen und technischen Spezifikationsinformationen in einer einzigen Spezifikation. In diesem Fall wäre es nicht sinnvoll, die Informationen absichtlich über mehrere Dokumente zu verteilen, nur um die formale Anwendbarkeitserklärung/Technische-Spezifikation-Unterscheidung beizubehalten. Technische Spezifikationen, die jedoch auf mehrere Anwendbarkeitsbereiche anwendbar sein können, sollten modular entwickelt werden, um die Einbindung mehrerer Anwendbarkeitserklärungen zu erleichtern.
Der "Official Protocol Standards" RFC (STD1) listet das allgemeine Anforderungsniveau jeder technischen Spezifikation unter Verwendung der in diesem Abschnitt definierten Begriffe auf. Dieser RFC wird regelmäßig aktualisiert. In vielen Fällen finden sich detailliertere Beschreibungen des Anforderungsniveaus für ein bestimmtes Protokoll und verschiedene Merkmale des Protokolls in der entsprechenden Anwendbarkeitserklärung.