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2. Richtlinienanforderungen

2. Richtlinienanforderungen

Entscheidungen zu SVG-Werkzeugen und zur Implementierung werden vom RPC getroffen und müssen diese Richtlinienanforderungen erfüllen:

  • SVG-Zeichnungen können in RFCs aufgenommen werden, um Konzepte klarer zu erklären, sollten aber nicht die einzige Darstellung dieser Konzepte sein. Autoren sollten sich nach Treu und Glauben bemühen, sicherzustellen, dass Protokoll-, Format- oder Architekturbeschreibungen vollständig im RFC-Text dargestellt werden. Mindestens sollten SVG-Zeichnungen mit diesem Text konsistent sein.
  • SVG-Zeichnungen dürfen keine Animationen oder interaktiven Funktionen enthalten. Sie sollten nur begrenzte reaktive Designelemente enthalten, etwa Skalierung, Dunkel-/Hellmodus und kleinere Anpassungen an die Anzeigetechnik.
  • Bilder und Diagramme sollten erfolgreich gerendert werden und für ein möglichst breites Publikum verständlich sein. Das RPC kann SVG-Funktionen verbieten, die auf gängigen Geräten nicht unterstützt werden, auf kleinen oder niedrig auflösenden Bildschirmen fehlschlagen oder die Verständlichkeit für einen erheblichen Teil der Leserschaft verringern.
  • SVG-Zeichnungen dürfen keine Verweise auf externe Ressourcen enthalten.
  • SVG-Zeichnungen dürfen kein ausführbares Skript enthalten.
  • SVG-Zeichnungen sollten für Menschen mit Sehbehinderungen so zugänglich wie möglich sein, einschließlich Farbenblindheit, Skalierungs- oder Schriftanforderungen und der Nutzung von Screenreader-Software. Das RPC wird [WAI] als Leitfaden für Barrierefreiheit heranziehen.
  • Autoren können mehrere Versionen eines Bildes oder Diagramms in RFCXML [RFC9720] aufnehmen. Veröffentlichungsformate sollten die Version präsentieren, die für das jeweilige Format am besten geeignet ist.
  • SVG-Vokabular und Implementierung können sich im Lauf der Zeit ändern. Änderungen müssen nicht rückwärtskompatibel bleiben, auch wenn die Wahrung von Kompatibilität, soweit möglich, empfohlen wird.
  • Das RPC ist befugt, die SVG-Nutzung in RFCs aus technischen und redaktionellen Gründen einzuschränken, damit veröffentlichte RFCs diese Richtlinie erfüllen und innerhalb der RFC Series konsistent bleiben.
  • Das RPC muss die akzeptable SVG-Nutzung dokumentieren und Änderungen an SVG-Werkzeugen und Implementierungsentscheidungen breit an die Gemeinschaft der RFC-Autoren kommunizieren.