6.4.3. Zuweisung
Dieser Abschnitt beschreibt, wie URNs innerhalb des Namensraums zugewiesen werden. Er muss Folgendes erklären:
- Zuweisungsbehörde: Wer ist für die Zuweisung von URNs verantwortlich
- Zuweisungsprozess: Wie man einen URN beantragt und erhält
- Zuweisungsrichtlinie: Zentralisierte oder verteilte Zuweisung
- Eindeutigkeitsgarantie: Wie wird sichergestellt, dass jeder URN nur einmal zugewiesen wird
- Persistenzverpflichtung: Wie wird die langfristige Gültigkeit von URNs garantiert
Der Zuweisungsprozess sollte klar und ausführbar sein und die Eindeutigkeit und Persistenz von URNs gewährleisten.