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3.1. Verfahren (Procedure)

Für verschiedene Zwecke wie Caching ist es oft wünschenswert festzustellen, ob zwei URNs "identisch" sind. Dies erfolgt am allgemeinsten durch Testen auf Äquivalenz (siehe Abschnitt 6.1 von [RFC3986]).

Zwei URNs sind URN-äquivalent, wenn ihre zugewiesenen Namensteile nach Anwendung der Groß-/Kleinschreibungsnormalisierung oktetweise gleich sind:

  1. Das URI-Schema "urn" (Umwandlung in Kleinbuchstaben)
  2. Die NID (Umwandlung in Kleinbuchstaben)
  3. Prozentcodierte Zeichen im NSS (Umwandlung der Hexadezimalziffern A-F in Großbuchstaben)

Prozentcodierte Zeichen DÜRFEN NICHT dekodiert werden.

Wenn eine r-component, q-component oder f-component in einem URN enthalten ist, MUSS sie zur Bestimmung der URN-Äquivalenz ignoriert werden.