3.1. Verfahren (Procedure)
Für verschiedene Zwecke wie Caching ist es oft wünschenswert festzustellen, ob zwei URNs "identisch" sind. Dies erfolgt am allgemeinsten durch Testen auf Äquivalenz (siehe Abschnitt 6.1 von [RFC3986]).
Zwei URNs sind URN-äquivalent, wenn ihre zugewiesenen Namensteile nach Anwendung der Groß-/Kleinschreibungsnormalisierung oktetweise gleich sind:
- Das URI-Schema "urn" (Umwandlung in Kleinbuchstaben)
- Die NID (Umwandlung in Kleinbuchstaben)
- Prozentcodierte Zeichen im NSS (Umwandlung der Hexadezimalziffern A-F in Großbuchstaben)
Prozentcodierte Zeichen DÜRFEN NICHT dekodiert werden.
Wenn eine r-component, q-component oder f-component in einem URN enthalten ist, MUSS sie zur Bestimmung der URN-Äquivalenz ignoriert werden.