9. Datenschutzüberlegungen
Dieser Abschnitt behandelt Sicherheits- und Datenschutzüberlegungen, die speziell für die Generierung und Übertragung von DMARC-Berichten gelten.
9.1. Überlegungen zur Datenoffenlegung
Aggregierte Berichte sind im Umfang auf DMARC-Richtlinien- und Dispositionsergebnisse, auf Informationen zu den zugrunde liegenden Authentifizierungsmechanismen und auf die an der DMARC-Validierung beteiligten Identifier beschränkt.
Die Berichterstattung über fehlgeschlagene Nachrichten liefert nachrichtenspezifische Details zu Authentifizierungsfehlern. Einzelne Berichte können Nachrichteninhalte sowie Trace-Header-Felder enthalten. Domain-Besitzer können einzelne Berichte analysieren und versuchen, Grundursachen für Ausfälle von Authentifizierungsmechanismen zu ermitteln, Einblicke in Fehlkonfigurationen oder andere Probleme mit E-Mail- und Netzwerkinfrastruktur zu gewinnen oder Nachrichten auf missbräuchliche Praktiken zu untersuchen.
Beide Berichtstypen können sensible Informationen offenlegen, darunter:
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E-Mail-Adressen von Absendern und Empfängern.
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IP-Adressen von Mailservern, die zur Ableitung der Netzwerktopologie verwendet werden könnten.
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Details zur Authentifizierungsinfrastruktur, wie DKIM-Selektornamen und SPF-Mechanismen.
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E-Mail-Inhalte (in Fehlerberichten, falls enthalten).
9.1.1. Aggregierte Berichtsdaten
Aggregierte Berichte enthalten nur statistische Daten auf hoher Ebene und enthalten keine Nachrichteninhalte. Sie enthalten jedoch:
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Quell-IP-Adressen, von denen E-Mails gesendet wurden, die behaupten, von der Domain des Domain-Besitzers zu stammen.
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Volumen der E-Mails von jeder Quelle.
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Authentifizierungsergebnisse (pass/fail) für SPF und DKIM.
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Identifier-Alignment-Ergebnisse.
Diese Informationen könnten potenziell verwendet werden, um die E-Mail-Infrastruktur des Domain-Besitzers zu kartieren oder Drittanbieterdienste zu identifizieren, die zum Versenden von E-Mails im Namen der Domain verwendet werden.
9.1.2. Fehlerberichtsdaten
Fehlerberichte können deutlich sensiblere Informationen enthalten, darunter:
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Vollständige Nachrichten-Header, die interne Routing-Informationen enthalten können.
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Nachrichtentext (falls enthalten), der vertrauliche oder persönliche Informationen enthalten kann.
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Authentifizierungsdetails, die Infrastrukturdetails offenlegen könnten.
9.2. Berichtsempfänger
Ein DMARC-Eintrag kann angeben, dass Berichte an eine Adresse außerhalb der Domain gesendet werden sollen, über die berichtet wird. Dies schafft zusätzliche Datenschutzüberlegungen:
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Berichterstattung durch Dritte: Domain-Besitzer sollten sorgfältig überlegen, ob sie Berichte an Drittanbieterdienste weiterleiten.
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Datenaustausch: Das Senden von Berichten an externe Adressen bedeutet, Informationen über die E-Mail-Infrastruktur und Verkehrsmuster der Domain mit einem Dritten zu teilen.
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Verifizierungsanforderung: Der in Abschnitt 7.1 beschriebene Verifizierungsmechanismus hilft sicherzustellen, dass externe Berichtsziele legitim vom Domain-Besitzer autorisiert sind.
Domain-Besitzer sollten:
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Sorgfältig prüfen, welche Drittanbieterdienste DMARC-Berichte erhalten sollen.
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Verstehen, welche Daten geteilt werden und wie sie verwendet werden.
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Verschlüsselung verwenden (z.B. TLS) wenn möglich für die Berichtszustellung, um Daten während der Übertragung zu schützen.
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Datenschutzrichtlinien der Berichtsempfänger berücksichtigen und sicherstellen, dass sie mit den Datenschutzanforderungen des Domain-Besitzers übereinstimmen.
9.3. Datenminimierung
Um Datenschutzrisiken zu minimieren:
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Mail-Empfänger sollten überlegen, welches Detaillierungsniveau in Fehlerberichten erforderlich ist und vermeiden, mehr Daten als nötig einzubeziehen.
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Fehlerberichte sollten Nachrichtentextinhalte redigieren oder weglassen, es sei denn, sie werden speziell zum Debuggen benötigt.
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Domain-Besitzer sollten die Verteilung von Berichten auf die Parteien beschränken, die Zugriff auf die Daten benötigen.
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Berichtsprozessoren sollten angemessene Sicherheitskontrollen implementieren, um Berichtsdaten zu schützen.
9.4. Einhaltung von Datenschutzbestimmungen
Sowohl Domain-Besitzer als auch Mail-Empfänger sollten sicherstellen, dass ihre Handhabung von DMARC-Berichten den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht, wie zum Beispiel:
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GDPR (General Data Protection Regulation) in der Europäischen Union.
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CCPA (California Consumer Privacy Act) in Kalifornien.
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Andere regionale oder nationale Datenschutzgesetze.
Dies umfasst:
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Sicherstellen, dass es eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung der Daten in Berichten gibt.
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Bereitstellung einer angemessenen Benachrichtigung an Personen, deren Daten möglicherweise in Berichten enthalten sind.
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Implementierung angemessener Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Berichtsdaten.
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Achtung der Rechte betroffener Personen (z.B. Zugriff, Löschung), sofern zutreffend.