10. Bereitstellungsüberlegungen (Provisioning Considerations)
UAs können automatisch erkennen, ob diese Funktion für einen AOR aktiv ist, indem sie nach dem 'shared' Event-Header-Feld-Parameter in einer Antwort auf ein Dialog-Paket-SUBSCRIBE an den AOR suchen, sodass hierfür keine Bereitstellung erforderlich ist.
Der Registrar muss so konfiguriert werden, dass er entweder Erstpartei- oder Drittpartei-Registrierungen für den gemeinsam genutzten AOR akzeptiert. Erstpartei-Registrierung bedeutet, dass die To- und From-URIs in der REGISTER-Anforderung die gemeinsam genutzte AOR-URI sind. Drittpartei-Registrierung bedeutet, dass die To-URI die gemeinsam genutzte AOR-URI ist und die From-URI ein anderer AOR ist, möglicherweise der des einzelnen Benutzers. Je nach Autorisierungsrichtlinie für die Domäne MÜSSEN (MUST) entweder die Anmeldeinformationen des gemeinsam genutzten AOR oder des Benutzers vom Registrar und vom Erscheinungsagenten akzeptiert werden.
Wenn der Erscheinungsagent den Dialogstatus der UAs abonnieren muss, müssen der Erscheinungsagent und die UAs mit Anmeldeinformationen bereitgestellt werden, damit die UAs den Erscheinungsagenten authentifizieren können.
In einigen Fällen können UAs in der gemeinsam genutzten Erscheinungsgruppe eine UI-Beschränkung hinsichtlich der Anzahl der Erscheinungen haben, die gerendert werden können. Typischerweise handelt es sich dabei um Festnetztelefone mit Tasten/Lampen anstelle flexiblerer UIs. In diesem Fall kann es für den Erscheinungsagenten nützlich sein, diese maximale Anzahl zu kennen. Dies kann es dem Erscheinungsagenten ermöglichen, Richtlinien anzuwenden, wenn diese Grenze erreicht wird, z. B. einen Anruf abzulehnen. Dieser Mechanismus bietet jedoch keine Möglichkeit, dies durch Protokollmittel zu entdecken.